Kostenerstattung der Therapie bei mir als Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie
Ist eine Kostenerstattung auch bei HeilpraktikerInnenleistungen möglich?
Einzelne Ausnahmen in Regionen mit besonders großem PsychotherapeutInnen-Mangel sind möglich.
In Regionen mit besonders ausgeprägtem Mangel an approbierten psychologischen PsychotherapeutInnen und daraus resultierenden unzumutbar langen Wartezeiten, bekannt sind bis zu 12 Monate, sind die gesetzlichen Krankenkassen in der Praxis dazu übergegangen in einzelnen Ausnahmefällen auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch HeilpraktikerInnen für Psychotherapie per Kostenerstattung zu übernehmen.
Auch hierzu empfehle ich den gesetzlich versicherten Hilfesuchenden, die in Regionen mit derart langen Wartezeiten bei approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen einen Therapieplatz suchen, dringend, sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für eine Kostenerstattung bei einer HeilpraktikerInnen-Behandlung zu erkundigen.
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